Wichtige Information!
für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
WICHTIGE INFORMATION für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die TOSHIBA-Multifunktions-Systeme einsetzen.
zu beA – Das besondere elektronische Anwaltspostfach
TOSHIBA e-ScanFlow ist eine schlanke und leistungsstarke Netzwerkscanlösung mit
OCR-Funktion und Anwenderverwaltung mit modularen Erweiterungen für die
Ansteuerung und Anbindung von Branchenlösungen wie z. B. DATEV® und RA-Micro®
Folgender Text entstammt der Bundesrechtsanwaltskammer © (www.brak.de)
beA: Das besondere elektronische Anwaltspostfach
Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach, kurz beA. Das System ermöglicht eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).
Seit 1.1.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Derzeit noch freiwillig, kann das beA bereits jetzt auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.
Die aktive Nutzungspflicht tritt – je nach Bundesland – 2020, spätestens jedoch am 1.1.2022 in Kraft, d.h., Rechtsanwälte sind spätestens dann flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.
Hier geht es zur Broschüre e-ScanFlow
Für Fragen stehen wir Ihnen telefonisch unter: 04321 / 603-121 oder per E-Mail: tdoebber@nothnagel-gruppe.de sehr gern zur Verfügung.
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